TEILUNGSVERMESSUNG

Beratung Grundstücksteilung und Katastervermessung

Zerlegungsvermessung/Teilungsvermessung

Eine Teilung (im Grundbuch) ist erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks veräußert oder belastet werden soll.

Ein Teil eines Grundstücks kann nur abgeschrieben werden, wenn eine Fortführungsmitteilung vorliegt. In der Fortführungsmitteilung ist dokumentiert, dass die abzuschreibende Fläche im Kataster unter einer eigenen Nummer geführt wird.

Die Fortführungsmitteilung ist das Ergebnis einer durchgeführten Vermessung, der Teilungsvermessung oder Zerlegungsvermessung (Zerlegung, Bildung von Teilflächen im Kataster).

Oft muss das Baugrundstück erst durch eine Zerlegungsvermessung / Teilungsvermessung gebildet werden. Dabei müssen alle Anforderungen an das Bau und Planungsrecht eingehalten werden (z.B. Zuwegung, Grenzabstände, Maß der baulichen Nutzung).

Mit der Einführung der reformierten Hessischen Bauordnung 2002 ist die Teilungsgenehmigung nach § 8 (HBO alt) entfallen. Bei der Festlegung der neuen Grenzen sind aber weiterhin alle baurechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Die Bebaubarkeit kann unter Umständen erst durch die Bestellung von Baulasten und deren Eintragung in das bei der Bauaufsichtsbehörde geführte Baulastenverzeichnis ermöglicht werden.

Wir beraten und begleiten Sie gerne als kompetente Partner bei der Verwirklichung Ihrer Vorhaben.
Erforderliche Unterlagen beschaffen wir oder stellen sie nach den Notwendigkeiten und planungstechnischen Vorgaben her.

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