Die Fortführungsmitteilung ist das Ergebnis einer durchgeführten Vermessung, der Teilungsvermessung oder Zerlegungsvermessung (Zerlegung, Bildung von Teilflächen im Kataster).
Oft muss das Baugrundstück erst durch eine Zerlegungsvermessung / Teilungsvermessung gebildet werden. Dabei müssen alle Anforderungen an das Bau und Planungsrecht eingehalten werden (z.B. Zuwegung, Grenzabstände, Maß der baulichen Nutzung).
Mit der Einführung der reformierten Hessischen Bauordnung 2002 ist die Teilungsgenehmigung nach § 8 (HBO alt) entfallen. Bei der Festlegung der neuen Grenzen sind aber weiterhin alle baurechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Die Bebaubarkeit kann unter Umständen erst durch die Bestellung von Baulasten und deren Eintragung in das bei der Bauaufsichtsbehörde geführte Baulastenverzeichnis ermöglicht werden.
Wir beraten und begleiten Sie gerne als kompetente Partner bei der Verwirklichung Ihrer Vorhaben.
Erforderliche Unterlagen beschaffen wir oder stellen sie nach den Notwendigkeiten und planungstechnischen Vorgaben her.