LIEGENSCHAFTSPLAN

Liegenschaftsplan / Lageplan zum Bauantrag

Der Liegenschaftsplan/Lageplan zum Bauantrag ist nach der hessischen 
Bauvorlagenverordnung einer der zentralen Bestandteile eines jeden Bauantrags.

Da der Liegenschaftsplan auf den Daten des Liegenschaftskatasters basiert, sollte dieser durch eine Vermessungsstelle gefertigt werden, einer Stelle, die mit dem kompetenten Umgang mit Katasterangaben vertraut ist.

Der Liegenschaftsplan wird unter wechselseitigem Datenaustausch mit dem Planer in zwei Schritten erstellt.

Der Planer erhält als erstes die digitale Grundrissdatei des Grundstückes/Pla-nungs gebietes mit gemessenen Grundstückshöhen, der Topographie und öffentlichen Kanalanlagen und gegebenenfalls weiteren Plandaten per Email. Nach der Festlegung des Projektes nach Lage und Höhe auf dem Grundstück erfolgt die Einarbeitung des Projektes in den Liegenschaftsplan und dieser wird abgabereif für den Bauherrn und Architekten/Planer fertig gestellt. Je nach Erfordernis kann der Erstellungsweg auch abweichen.

Neben der Projekteintragung in den Liegenschaftsplan zum Bauantrag wird auch das in Wiesbaden und Frankfurt erforderliche Ortsbaurecht (Bebauungsplaninhalt) direkt in den Liegenschaftsplan eingetragen. In manchen Fällen benötigt der Architekt im Liegenschaftsplan auch die Eintragung der Abstandsflächen. 
Viele für die Beurteilung des Bauvorhabens wichtigen Fakten sind in dem Liegenschaftsplan zusammengefasst. 

Abstandsflächenplan
Die zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen zeigt die Einhaltung der Grenzabstände und die Abstände der Bauten untereinander auf. Er wird auf der Basis des Liegenschaftsplanes zum Bauantrag angefertigt. Die Tiefen der Abstandsflächen werden auch tabellarisch dargestellt.  
Share by: